Stalking



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Hast du das Gefühl, dass dir oder jemandem den du kennst, nachgestellt wird? Zu diesem Thema haben wir heute einige wichtige Infos für euch zusammengefasst. Wenn du betroffen bist, zögere nicht dir Hilfe zu holen!


Du bist auf dem Weg nach Hause und merkst wie jemand auf der anderen Straßenseite Schritt hält. Die Kapuze ist über das Gesicht gezogen, sodass du nicht erkennen kannst, wer die Person ist. Biegst du ab folgt dir auch die Kapuzen-Gestalt. Du läufst schneller, doch der Abstand zwischen euch verringert sich nicht. Rufst du die Polizei?


Ab wann ist eine Handlung auch Nachstellung?


Mit Nachstellung oder “Stalking”  ist gemeint, dass jemand bewusst und regelmäßig eine andere Person verfolgt oder belästigt, wodurch sich diese Person physisch oder psychisch bedroht fühlt und geschädigt wird. Es muss nicht immer - wie im Beispiel oben - jemand wirklich hinter einem herlaufen. Permanente Anrufe und Textnachrichten fallen auch unter diesen Begriff.


Nachstellung oder “Stalking”  ist in Deutschland strafbar. Drohungen und Einschränkungen der Freiheit fallen hierzulande unter das Strafgesetzbuch. Wenn das Opfer schwere Gesundheitsschäden erleidet oder gar in Lebensgefahr schwebt, erwarten den Täter hohe Strafen. Wenn ihr in dieser Weise betroffen seid, solltet ihr auf jeden Fall einen anwaltlichen Beistand einschalten.


Bin ich betroffen?


Opfer von Stalking kann grundsätzlich jeder werden. Viele Betroffene schämen sich und spielen die Situation gerne herunter bis die Angst so groß wird, dass sie ihren Alltag anpassen. Laut der Polizei kennen ca. 90% der weiblichen Betroffenen ihren Stalker (z.B. Arbeitskollegen, Patienten, Bekannte).


Die Folgen machen sich sowohl psychisch durch Angst, Panikattacken und Depression bemerkbar, als auch physisch durch Symptome wie Kopfschmerzen, Bauchschmerzen und Schlafstörungen. Wenn du oder jemand in deinem Umfeld diese Anzeichen zeigt und Stalking vermutet wird, ist es immer ratsam sich Hilfe zu suchen.


Was kann ich dagegen tun?

Der erste Schritt ist meist einer vertrauten Person davon zu erzählen. Sich nicht mehr alleine damit zu fühlen ist für viele eine große Erleichterung. Trotzdem kann und sollte auch Anzeige bei der Polizei erstattet werden, sodass der Täter gefasst und bestraft werden kann. Außerdem gibt es noch gewisse Schutzmaßnahmen, die auf rechtlichem Wege getroffen werden können. Zusätzlich sollten jegliche Kontaktversuche des Stalkers abgelehnt und ignoriert werden. Das Dokumentieren dieser ist hilfreich für den Prozess der Anzeige, um genügend Beweise vorliegen zu haben.  


Gegen den Täter vorzugehen ist natürlich wichtig, aber die eigene Gesundheit sollte dabei nicht vergessen werden. Es gibt verschiedene Hilfsangebote neben dem Sorgen-Tagebuch, an die sich Betroffene wenden können (z.B. das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen). Der Hausarzt kann auch immer eine Überweisung zu einem/r Psychotherapeuten/in schreiben. Es gibt nicht die perfekte Hilfe für jeden, sodass jeder selbst überlegen muss welche Schritte ihm/ihr in diesem Moment gut tun würden. Im Zweifel ist es aber immer besser nachzufragen und dann zu entscheiden wie vorgegangen wird.






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